Werkvertrag
Stabile Partnerschaft: Drei Jahrzehnte erfolgreicher Arbeitsbeziehungen zwischen der Türkei und Deutschland
Wir möchten Sie auf eine wichtige Vereinbarung aufmerksam machen, die seit über drei Jahrzehnten zwischen der Türkei und Deutschland besteht und die Zuverlässigkeit und Stabilität unserer Arbeitsbeziehungen unterstreicht.
Am 18. November 1991 wurde ein Ausnahmeabkommen zwischen der Türkei und Deutschland unterzeichnet, das die Entsendung von Arbeitnehmern aus der Türkei nach Deutschland regelt. Dieses Abkommen hat sich seitdem als äußerst zuverlässig und effektiv erwiesen und bildet die Grundlage für unsere erfolgreiche Zusammenarbeit.
Dieses Abkommen stellt sicher, dass wir qualifizierte und engagierte Arbeitskräfte aus der Türkei nach Deutschland bringen können, um den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden. Es bietet auch eine solide rechtliche Grundlage, die sowohl die Rechte der Arbeitnehmer als auch die Interessen der Arbeitgeber schützt.
Wir sind stolz darauf, Teil dieser langjährigen und erfolgreichen Partnerschaft zu sein und freuen uns darauf, diese in den kommenden Jahren weiter auszubauen. Wir sind überzeugt, dass diese Vereinbarung eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten darstellt und dazu beiträgt, die Qualität und Effizienz unserer Dienstleistungen zu verbessern.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.
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